Reisepass

Reisepässe (ePässe) sind für die Einreise in viele Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) erforderlich.
Einreisebestimmungen für die Länder finden Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de .

Auf dem Chip werden als biometrische Merkmale das Lichtbild und die Fingerabdrücke gespeichert.

Antragstellung:
Antragstellung ist nur persönlich möglich.

Erforderliche Unterlagen zur Beantragung

- bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch im Original (bei Erstbeantragung in unserer Behörde immer)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel

Antragstellung für minderjährige Kinder

Für die Ausstellung eines Reisepasses ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Mindestens ein  Elternteil muss zur Antragstellung persönlich erscheinen. Kann ein Elternteil zur Antragstellung nicht persönlich erscheinen, wird der Antrag auch gegen die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung und der Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses des abwesenden Elternteils entgegengenommen. Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist das alleinige Sorgerecht ggf. durch geeignete Unterlagen (z.B. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes) nachzuweisen. Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift des Kindes in den Personalausweis ist es erforderlich, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden muss.

Gebühren:
 
Gültigkeit 6 Jahre (bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres)
- ePass: 37,50 €
- ePass (Expressausfertigung): 69,50 € 
- ePass mit 48 Seiten (für Vielreisende)): 59,50 €
- ePass (Expressausfertigung) mit 48 Seiten: 91,50 €
 
Gültigkeit 10 Jahre (ab Vollendung des 24. Lebensjahres)
- ePass: 70,00 €
- ePass (Expressausfertigung): 102,00 € 
- ePass mit 48 Seiten (für Vielreisende)): 92,00 €
- ePass (Expressausfertigung) mit 48 Seiten: 124,00 €
 
vorläufiger Reisepass: 26,00 €
 
Änderungen zum Wohnort im Reisepass:  gebührenfrei

Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Meldestelle gezahlt werden.

Bearbeitung:
Antragsbearbeitung: sofort
Dauer bis zur Aushändigung: 3 bis 6 Wochen

Zusätzliche Hinweise:
Eine Verlängerung des bisherigen Reisepasses ist nicht möglich. Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen seit diesem Tag alle Kinder, ab Geburt, bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen unein- geschränkt gültig. Durch Änderung von persönlichen Daten (z.B. Namensänderung) wird der Reisepass ungültig. Bei Bedarf ist deshalb ein neuer Reisepass zu beantragen. Die Änderung des Wohnortes wird während der Gültigkeitsdauer eingetragen. Im Eil- bzw. Notfall kann kurzfristig innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen ein Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden.
 
Der Verlust eines Reisepasses muss unverzüglich dem Amt angezeigt werden.
Kinderreisepass
 
Kinderreisepass ACHTUNG!!! Gesetzliche Änderung ab 01.01.2024

Nach § 1 Absatz 2 PassG gilt der Kinderreisepass nicht mehr als Pass. Der Kinderreisepass wird seit dem 01. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Eine Gültigkeitsverlängerung oder Lichtbildaktualisierung ist ebenfalls nicht mehr möglich.
Die noch gültigen Kinderreisepässe laufen zum angegebenen Tag aus.

Sie können für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Welches Dokument Sie beantragen entscheiden Sie. Bitte bedenken Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen in den Ländern. Diese können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachlesen.

Der Personalausweis und der Reisepass werden von der Bundesdruckerei hergestellt, d.h. Sie müssen eine Bearbeitungszeit von ca. 3 bis 7 Wochen einrechnen. Bitte beantragen Sie die Dokumente rechtzeitig.
 
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern telefonisch (034362/41019) oder per E-Mail (a.mueller@stadtmuegeln.de) melden.
 
Weiterführende Informationen:
 
Zu den Gründen, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, finden Sie ausführliche Informationen auf der BMI-Internetseite unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-liste.html#f16125490.