Bebauungsplan Wohngebiet "Am Ziegeleiberg", OT Paschkowitz
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Wohngebiet "Am Ziegeleiberg", OT Paschkowitz in der Stadt Mügeln
Die Planungsunterlagen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Ziegeleiberg“, OT Paschkowitz sowie der Entwurf selbst sind über das zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen ab dem 19.07.2024 einsehbar: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/muegeln/beteiligung/themen/1034514
Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung „Döllnitzaue“, OT Oetzsch
Bekanntmachung der Stadt Mügeln über den Beschluss der Ergänzungssatzung „Döllnitzaue“ der Stadt Mügeln, OT Oetzsch
Bekanntmachung der Stadt Mügeln über den Beschluss der Ergänzungssatzung „Döllnitzaue“ der Stadt Mügeln, OT Oetzsch
Bekanntmachung
Über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Ziegeleiberg“ Ortsteil Paschkowitz
Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 (Beschluss-Nr. 59/21) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Ziegeleiberg“ im Ortsteil Paschkowitz der Stadt Mügeln beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Ziegeleiberg“ umfasst das Flurstück 288 der Gemarkung Baderitz bei einer Gesamtgröße von ca. 5.200 m².
Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan (siehe Anlage 1) ersichtlich.
Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan nach § 13b BauGB unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen i. V. m. § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren.
Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
In der Stadt Mügeln besteht aktuell die konkrete Nachfrage nach Bauland. Vor diesem Hintergrund und dem gegenwärtig fehlenden Angebot an Bauplätzen ist die Erstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Hier sollen mittels eines Bebauungsplanes gemäß § 13b BauGB die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von max. 2 Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Ziegeleiberg“ Ortsteil Paschkowitz
Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 (Beschluss-Nr. 59/21) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Ziegeleiberg“ im Ortsteil Paschkowitz der Stadt Mügeln beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Ziegeleiberg“ umfasst das Flurstück 288 der Gemarkung Baderitz bei einer Gesamtgröße von ca. 5.200 m².
Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan (siehe Anlage 1) ersichtlich.
Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan nach § 13b BauGB unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen i. V. m. § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren.
Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
In der Stadt Mügeln besteht aktuell die konkrete Nachfrage nach Bauland. Vor diesem Hintergrund und dem gegenwärtig fehlenden Angebot an Bauplätzen ist die Erstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Hier sollen mittels eines Bebauungsplanes gemäß § 13b BauGB die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von max. 2 Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung „Zum Lehmberg“
Bekanntmachung der Stadt Mügeln über den Beschluss der Ergänzungssatzung „Zum Lehmberg“ der Stadt Mügeln
Bekanntmachung der Stadt Mügeln über den Beschluss der Ergänzungssatzung „Zum Lehmberg“ der Stadt Mügeln
Bekanntmachung
über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen, vorzeitigen Bebauungsplan „Verlagerung EDEKA-SB von Rosa-Luxemburg-Straße in die August-Bebel-Straße/ Grüner Weg" mit Errichtung von zwei Lebensmittelmärkten in Mügeln, gemäß § 8 Abs. 4 BauGB i. V. mit § 12 BauGB
über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen, vorzeitigen Bebauungsplan „Verlagerung EDEKA-SB von Rosa-Luxemburg-Straße in die August-Bebel-Straße/ Grüner Weg" mit Errichtung von zwei Lebensmittelmärkten in Mügeln, gemäß § 8 Abs. 4 BauGB i. V. mit § 12 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 (Beschluss-Nr. 36/22) die Aufstellung des vorhabenbezogenen, vorzeitigen Bebauungsplan „Verlagerung EDEKA-SB von Rosa-Luxemburg-Straße in die August-Bebel-Straße/ Grüner Weg" mit Errichtung von zwei Lebensmittelmärkten in Mügeln, gemäß § 8 Abs. 4 BauGB i. V. mit § 12 BauGB beschlossen.
Dies beinhaltet:
1. die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Errichtung von zwei Lebensmittelmärkten zur Aufstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BauGB für den Geltungsbereich der Gemarkung Mügeln, Flurstücke 918/13, 959, 960/2, 960/3, 963/9, 963/10, 1040/1 und 1041/3.
Die Flurstücke werden als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel nach § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung ausgewiesen und
2. dass der Beschluss über die Einleitung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von zwei Lebensmittelmärkten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist und
3. dass zur Durchführung der Bauleitplanung und der Umsetzung des Vorhabens entsprechende Verträge abzuschließen sind, in denen sich der zukünftige Vorhabenträger zur Übernahme aller Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet.
Dies beinhaltet:
1. die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Errichtung von zwei Lebensmittelmärkten zur Aufstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BauGB für den Geltungsbereich der Gemarkung Mügeln, Flurstücke 918/13, 959, 960/2, 960/3, 963/9, 963/10, 1040/1 und 1041/3.
Die Flurstücke werden als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel nach § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung ausgewiesen und
2. dass der Beschluss über die Einleitung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von zwei Lebensmittelmärkten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist und
3. dass zur Durchführung der Bauleitplanung und der Umsetzung des Vorhabens entsprechende Verträge abzuschließen sind, in denen sich der zukünftige Vorhabenträger zur Übernahme aller Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet.
Bekanntmachung
über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes Sornzig-Ablaß der Stadt Mügeln im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Kemmlitz“
Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 (Beschluss-Nr. 35/22) die notwendige Änderung des Teilflächennutzungsplanes Sornzig-Ablaß der Stadt Mügeln für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Kemmlitz“beschlossen.
Das notwendige Verfahren erfolgt als Parallelverfahren im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB.
über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes Sornzig-Ablaß der Stadt Mügeln im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Kemmlitz“
Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 (Beschluss-Nr. 35/22) die notwendige Änderung des Teilflächennutzungsplanes Sornzig-Ablaß der Stadt Mügeln für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Kemmlitz“beschlossen.
Das notwendige Verfahren erfolgt als Parallelverfahren im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB.
Bekanntmachung
über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kemmlitz“
Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 (Beschluss-Nr. 34/22) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Mügeln „Solarpark Kemmlitz" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 15,5 ha umfasst die Flurstücke 78/1, 79/4, 108/1 und 110/2 in der Gemarkung Kemmlitz.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Son-dergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kemmlitz“
Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 (Beschluss-Nr. 34/22) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Mügeln „Solarpark Kemmlitz" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 15,5 ha umfasst die Flurstücke 78/1, 79/4, 108/1 und 110/2 in der Gemarkung Kemmlitz.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Son-dergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Kemmlitz"
Bekanntmachung
über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes Sornzig-Ablaß der Stadt Mügeln im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Deponie Glossen“
Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 (Beschluss-Nr. 33/22) die notwendige Änderung des Teilflächennutzungsplanes Sornzig-Ablaß der Stadt Mügeln für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Deponie Glossen“beschlossen.
Das notwendige Verfahren erfolgt als Parallelverfahren im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB.
über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes Sornzig-Ablaß der Stadt Mügeln im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Deponie Glossen“
Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 (Beschluss-Nr. 33/22) die notwendige Änderung des Teilflächennutzungsplanes Sornzig-Ablaß der Stadt Mügeln für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Deponie Glossen“beschlossen.
Das notwendige Verfahren erfolgt als Parallelverfahren im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB.
Bekanntmachung
über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Deponie Glossen“
Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 (Beschluss-Nr. 32/22) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Deponie Glossen“ gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 140, 141, 142/a,142/b, 142/c, 142/d, 142/f (tw.), 142/g, 142/h, 142/i/, 142/k, 142/2, 414, 415/2 der Gemarkung Glossen sowie Teile des Flurstücks 20 der Gemarkung Poppitz mit einer Gesamtfläche von ca.7,1 ha.
Der Geltungsbereich ist im Norden durch den lokalen Grünzug entlang des Pommlitzer Baches begrenzt. Östlich grenzt der Geltungsbereich an die Straße Am Wachtberg, welche gleichzeitig für die Erschießung angedacht ist. Im Süden und Westen liegen landwirtschaftliche Nutzflächen.
über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Deponie Glossen“
Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 (Beschluss-Nr. 32/22) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Deponie Glossen“ gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 140, 141, 142/a,142/b, 142/c, 142/d, 142/f (tw.), 142/g, 142/h, 142/i/, 142/k, 142/2, 414, 415/2 der Gemarkung Glossen sowie Teile des Flurstücks 20 der Gemarkung Poppitz mit einer Gesamtfläche von ca.7,1 ha.
Der Geltungsbereich ist im Norden durch den lokalen Grünzug entlang des Pommlitzer Baches begrenzt. Östlich grenzt der Geltungsbereich an die Straße Am Wachtberg, welche gleichzeitig für die Erschießung angedacht ist. Im Süden und Westen liegen landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Solarpark Deponie Glossen"
Die Planungsunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes "Solarpark Deponie Glossen" sowie der Entwurf selbst sind über das zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen ab dem 17.03.2023 einsehbar: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1033862
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Ablaß 2021“ inkl. Anlagen
Der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sind über das zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen ab dem 20.05.2024 einsehbar: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1033861
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie Schwednitz“
Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie Schwednitz“
Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner Sitzung am 23.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Schwednitz“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Schwednitz“ umfasst eine Fläche von 45,08 ha und ist in der Anlage 1 grafisch dargestellt. Die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereiches werden in der Anlage 2 benannt.
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Schwednitz“ umfasst eine Fläche von 45,08 ha und ist in der Anlage 1 grafisch dargestellt. Die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereiches werden in der Anlage 2 benannt.
Öffentliche Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen - 4. Stufe