Familien mit kleinen Einkommen stärken und faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für Kinder schaffen. Das sind die Ziele des Starke-Familien-Gesetzes.

Am 1. Juli 2019 ist das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) mit der ersten Stufe in Kraft getreten. Das Starke-Familien-Gesetz stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche werden verbessert. Das Gesetz tritt in mehreren Stufen zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft.
 
Weitere Informationen unter www.bmfsfj.de
 
Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt.
Antragsunterlagen finden Sie im Internet in der Formularübersicht des Landkreises Nordsachsen (wählen Sie dort "Sozialamt" aus).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übernahme der Elternbeiträge für Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort gemaß § 90 SGB VIII beantragt werden.
 
Die Übernahme der Gebühr für eine Kindertageseinrichtung beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Antragsunterlagen finden Sie im Internet in der Formularübersicht des Landkreises Nordsachsen (wählen Sie dort "Jugendamt" aus).