21.03.2023
Mikrozensus 2023
Medieninformation

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Amtliche Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2023

Eine umfassende Bevölkerungszählung wie der Zensus 2022 im Vorjahr findet im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - nur alle 10 Jahre statt. Hingegen wird der Mikrozensus („kleineVolkszählung“) jährlich durchgeführt und demnach auch im Jahr 2023 erhoben. Der Mikrozensus ist eine bundesgesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) stellvertretend für alle von Januar bis Dezember z.B. zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule und Quellen des Lebensunterhalts befragt wird. Dadurch werden mit kürzerem Abstand und geringerem Aufwand als beim „großen“ Zensus wichtige Informationen für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und die Öffentlichkeit gewonnen. In den Mikrozensus sind auch international abgestimmte Fragen integriert, mit denen man zum Beispiel die Arbeitsmarktbeteiligung, Einkommen und Lebensbedingungen der Menschen in Europa vergleichen kann. Das Frageprogramm 2023 enthält außerdem zusätzliche Fragen zur Kranken-und Rentenversicherung der Haushalte.

Die Auswahl der zubefragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.

Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte, entweder telefonisch oder auch persönlich vor Ort. Im Jahr 2022 nutzten rund 70 Prozent der Haushalte diesen zeitsparenden Erhebungsweg. Die eingesetzten Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier auszufüllen. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.

Auskunft erteilt: Beate Schirwitz, Tel.: 03578-33-2110 oder mikrozensus2020@statistik.sachsen.de
28.02.2023
Mügeln sucht neue Schöffen und Jugendschöffen
Im ersten Halbjahr 2023 werden die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Menschen, die am Amtsgericht Oschatz und Landgericht Leipzig an Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Mügeln wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und unter 70 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen müssen. Die Bewerberin und der Bewerber müssen straffrei sein.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31.03.2023 bei der Stadtverwaltung Mügeln, Frau Eberhardt, Markt 1, 04769 Mügeln, (Tel: 034362/41013). Das Bewerbungsformular kann auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de heruntegeladen werden. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an das Jugendamt des Landkreises Nordsachsen.
13.04.2022
Mobile Kinder- und Jugendarbeit in Mügeln
Nähere Informationen zur mobilen Kinder- und Jugendarbeit und wer euer Ansprechpartner ist, findet ihr in der Rubrik Leben in Mügeln / Mobile Kinder- und Jugendarbeit. Schaut doch mal rein!
13.01.2020
Sperrung des Empfangs alter Office-Formate in E-Mail-Anhängen
Die Behörden des Freistaates Sachsen nehmen E-Mail-Anhänge mit alten Office-Formaten (.doc, .xls, .ppt) ab 1. Januar 2020 nicht mehr entgegen. In solchen Fällen wird lediglich der Mailtext zugestellt. Grund für die Sperrung sind Sicherheitserwägungen des Freistaates, da die alten Office-Formate seit Monaten u. a. dafür genutzt werden, mit darin versteckter Schadsoftware Computer und Netzwerke anzugreifen und lahmzulegen.

Die Sperrung der alten Office-Formate wird im gemeinsamen Netz von Freistaat und Kommunen in Sachsen umgesetzt. Das betrifft demnach alle Behörden des Freistaates (im Sächsischen Verwaltungsnetz) und alle Kommunen, die an das Kommunale Datennetz angeschlossen sind. Sowohl Absender als auch Empfänger einer solchen E-Mail werden über die Sperrung des Anhangs informiert.