Häufig gestellte Fragen zur Amtsblattumstellung:
Wie wurde bisher der Mügelner Anzeiger veröffentlicht?
Bisher wird der Mügelner Anzeiger in Druckfassung an die Haushalte der Stadt verteilt. Dafür fallen Kosten für Satz, Druck sowie für die Verteilung an. Im Durchschnitt betrugen diese Kosten 20.000 Euro jährlich. Neben dem amtlichen Teil, also Satzungen, Beschlüsse, etc., enthält der Anzeiger nichtamtliche/redaktionelle Beiträge aus dem Stadtleben sowie Anzeigen. Der Anzeiger erscheint zweimal im Monat. Dem Erscheinungsdatum muss vorab eine einwöchige Abstimmung mit der Druckerei vorausgehen. Die Ausgaben des Anzeigers standen bereits bisher zum digitalen Abruf auf der Homepage der Stadt zur Verfügung.
Bisher wird der Mügelner Anzeiger in Druckfassung an die Haushalte der Stadt verteilt. Dafür fallen Kosten für Satz, Druck sowie für die Verteilung an. Im Durchschnitt betrugen diese Kosten 20.000 Euro jährlich. Neben dem amtlichen Teil, also Satzungen, Beschlüsse, etc., enthält der Anzeiger nichtamtliche/redaktionelle Beiträge aus dem Stadtleben sowie Anzeigen. Der Anzeiger erscheint zweimal im Monat. Dem Erscheinungsdatum muss vorab eine einwöchige Abstimmung mit der Druckerei vorausgehen. Die Ausgaben des Anzeigers standen bereits bisher zum digitalen Abruf auf der Homepage der Stadt zur Verfügung.
Was ändert sich ab Mai 2020?
Der Mügelner Anzeiger als Amtsblatt der Stadt Mügeln bleibt weiterhin als das gesetzlich vorgegebene Medium zur Veröffentlichung für vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen sowie ortsübliche Bekanntgaben erhalten. Die Ausgabe des Amtsblattes erfolgt jedoch künftig elektronisch als PDF-Datei auf der städtischen Homepage www.stadt-muegeln.de. Nur ergänzend wird das Amtsblatt in papiergebundener Form publiziert. Diese Druckexemplare werden im Rathaus, in der Geschäftsstelle des AZV Oberes Döllnitztal in Glossen, im Geoportal am Bahnhof Mügeln sowie in öffentlich zugänglichen Zeitungsständern in Sornzig, Ablaß und Schweta ausgelegt. Das Amtsblatt erscheint weiterhin in gleicher Auflage, also weiterhin 14tätig. Auch an den jeweiligen Terminen zum Redaktionsschluss ändert sich nichts. Neben der Möglichkeit, das Amtsblatt bei der Druckerei Dober gegen eine Versand- und Bearbeitungsgebühr zu abonnieren und auf dem Postweg zu erhalten, wird es die Möglichkeit geben, das Amtsblatt künftig als Newsletter zu beziehen.
Welche Vorteile bietet die Neuerung?
Die Digitalisierung spart der Stadtverwaltung künftig Papier sowie Druckkosten. Außerdem schafft die elektronische Ausgabe Rechtssicherheit im Verwaltungshandeln. So ist mit der öffentlichen Zugänglichmachung des Amtsblattes am Erscheinungstag auf der Internetseite der Stadt Mügeln an jedermann bekanntgemacht, Auslegungsfristen oder auch Termine in Wahlverfahren etc. werden gehalten. Ganz nebenbei treibt das Rathaus damit auch die allseits geforderte Digitalisierung der Verwaltung voran.
Wie erhalte ich künftig meinen Mügelner Anzeiger?
Sie erhalten zukünftig das Amtsblatt der Stadt Mügeln über die Homepage/Internetseite der Stadt www.stadt-muegeln.de. Des Weiteren können Sie den Mügelner Anzeiger auch als Druckexemplar in den Einrichtungen der Stadt erhalten:
• Rathaus am Markt,
• Geoportal Bahnhof Mügeln,
• Geschäftsstelle des AZV Oberes Döllnitztal
Neben der Auslage in den genannten Einrichtungen wird das Amtsblatt zudem in öffentlich zugänglichen Zeitungsständern in den Ortsteilen Sornzig, Ablaß sowie Schweta zur Verfügung stehen.
Das Amtsblatt wird auch auf Anfrage durch die Druckerei Dober gegen eine Versand- und Bearbeitungsgebühr versandt. Zudem besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt als Newsletter, welchen man abonnieren kann, automatisch per Mail zu erhalten.