Was ist eine Fundsache?

Eine Fundsache ist eine verlorene Sache.

Keine Fundsachen sind, abgestellte oder entsorgte Dinge, z.B. alte, nicht mehr benutzbare Autoreifen, abgelaufene Medikamente, alte Möbelstücke, Fernsehgeräte ect.

Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Verlierer innerhalb der Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Wird das Recht durch den Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sache. Diese Fundsachen werden dann in größeren Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert, vernichtet oder sozialen Zwecken zugeführt. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Besonderheiten:
Herrenlose Fahrräder müssen der Polizei angezeigt werden, es könnte sich ja um einen Diebstahl handeln. Wenn keine Straftat vorliegt, werden diese Fahrräder durch die Polizei dem Fundbüro überstellt. Das Fundbüro selbst darf keine Fahrräder entgegennehmen. Eine Fundanzeige beim Fundbüro ersetzt nicht die Anzeige bei der Polizei.

 

Kontakt zum Fundbüro unter (034362) 41018 oder Markt 1, 04769 Mügeln.