Beantragung eines Wahlscheines
 
Wahlscheine können von in dem Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der Stadt Mügeln, Markt 1, 04769 Mügeln (barrierefrei) schriftlich, per E-Mail (a.mueller@stadtmuegeln.de) oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung (siehe Link für die Online-Wahlschein-Beantragung) oder mündlich während der Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes

Montag    09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag    09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:30 Uhr 
Donnerstag     09:00 bis 12.00 und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag    09:00 bis 11:30 Uhr (am 7. Juni 2024 in der Zeit von 09:00 bis 12.00 und 13:00 bis 18:00 Uhr)

beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

In dem Antrag sind Familienname, Vornamen, die Anschrift des Wahlberechtigten und sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis (siehe Wahlbenachrichtigung) geführt wird, anzugeben. Die Antragsstellung kann nur persönlich erfolgen.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wer, ohne Hilfsperson zu sein, den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
 

Link für die Online-Wahlschein-Beantragung:
https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/startini.do?mb=14730200