Nachdem die Stadtverordneten nach eingehenden Vorberatungen am 12.06.1930 und der Ferngasverband in der Generalversammlung am 16.06.1930 die Überleitung vertraglich festgelegt und beschlossen hatten, erfolgte am 02.07.1930 die Übergabe der städtischen Gasversorgung an den Ferngasverband mit Wirkung vom 01.07.1930. Das Rohrnetz ist auf einen Wert von etwa 50.000 GM. geschätzt. Die Stadtgemeinde Mügeln bleibt Eigentümer desselben, der Verband übernimmt dasselbe nur in Benutzung und zur weiteren Unterhaltung. Der Vertrag gilt vorläufig bis zum 30.06.1960. Für die Überlassung der Gasanlagen zahlt der Verband der Stadt jährlich eine feste Summe bei festgelegter Jahreseinnahme aus dem Privatgasverkauf beim Grundpreis von 25 Pfennig, außerdem einen Prozentsatz für den Privatgasverkauf einschließlich Heizgas. Der Gasgrundpreis für Koch- und Beleuchtungszwecke, Heizzwecke und Straßenbeleuchtung ist festgelegt, so dass auch etwa künftige Benachteiligungen der hiesigen Einwohnerschaft gegenüber anderen Gasabnehmern anderer Gemeinden nicht zu befürchten sind und auch vorläufig keinesfalls mit Gaspreiserhöhungen zu rechnen sein wird, sofern sich nicht die allgemeine Wirtschaftslage grundlegend ändern sollte. Dann wäre ja auch die Stadt verpflichtet gewesen, Änderungen im Gaspreis eintreten zu lassen. Der Ferngasverband übernimmt den Gasschlosser Herrn Bernhard und den Gasmeister Herrn Bärsch zur Hälfte, da dieser zum anderen Teile das städtische Wasserwerk noch mit versorgen soll. Möge diese Überleitung, die von unseren Stadtverordneten nach eingehenden Beratungen und viele Erwägungen beschlossen wurde, für die Zukunft der Stadt Mügeln und ihre Einwohnerschaft zum Segen sein.
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