"In jüngster Zeit ist es vorgekommen, daß Kinder von auf der Straße herumlaufenden Gänsen gebissen worden sind. Gänsebesitzern wird hiermit in Erinnerung gebracht, ihre Gänse nicht aus ihrem Gehöfte zu lassen, indem der verpflichtete Flurschütz strenf g angewiesen ist, die herumlaufenden einzufangen und darüber die gehörige Anzeige zu erstatten." /
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