Es existiert folgende
Anmerkung zu diesem Eintrag:
Eine Zwangsinnung ist eine öffentlich - rechtliche Selbstverwaltungseinrichtung unter Staatsaufsicht. Sie dienten der Aufrechterhaltung der Standesehre; der Schaffung "gedeihlicher Verhältnisse zwischen Meister und Gesellen"; der "Entscheidung von Streitigkeiten". Freie Innungen existierten weiterhin.