Es aht sich während der ununterbrochenen Anwesenheit seiner majestät des Geenichs und der verantwortlichen Staatsminister im Lande eine sogenannte provisorische Regierung für Sachsen in Dresden gebildet , welche Befehle an die Behörden erläßt und sogar zu bewaffneten Zuzügen nach Dresden auffordert. Es werden daher alle Polizeibehörden des Landes unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Gesamtministeriums vom 6. Des Monats und unter Hinweisung auf die sie treffende schwere Verantwortlichkeit hierdurch angewiesen , mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß das Ansehen der gesetze und der bestehenden verfassungsmäßigen Regierung energisch entgegentreten werde. - Alle ihrem Könige und der Verfassung treuen Bewohner des Landes werden aufgefordert, sich unter den jetzigen schwierigen Verhältnissen nicht passiv zu verhalten, sondern die Bemühungen der pflichttreuen Behörden auf alle Weise zu unterstützen. - Die Regierung wird nicht wanken in der Erfüllung ihrer Pflicht , die Herrschaft der Gesetze aufrecht zu erhalten und wieder herzustellen, wo sie momentan unterbrochen war. - Ein großer Teil der aufrührerischen Stadttiele Dresdens befindet sich bereits in der Gewalt der Truppen, deren Treue, Mut und ausdauernde Tapferkeit im Kampfe für König und Verfassung den Dank des Vaterlandes im höchsten Grade verdienen. Die völlige unterdrückung des Aufstandes in der nächsten Zeit ist außer Zweifel. "
Daran schließt sich unmoittelbar der Steckbrief der Kreisdirektion Dresden gegen die Mit Glieder der ehemaligen provisorischen Regierung: Advokat Tzschirner, Regierungsrat Todt und Kreisamtmann Leubner.
|