Die folgende Bekanntmachung des justizamtes mügeln erinnert an die gute alte Zeit: " Nachdem die herberge für die in den V. Mühlenbezirk einwandernden Mühlburschen und gehilfen aus dem gasthof zum Hirsch in Mügeln in den "zum deutschen Ahus" daselbst verlegt, der Besitzer dieses gasthofes, Herr Friedrich Gottlob Rotzig, auch als Herbergsvater amtlich verpflichtet worden ist, so wird dies hiermit veröffentlicht." /
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