Die Unruhe im Lande hat Arbeitslosigkeit im Gefolge. Darum weist das justizamt Mügeln "die Gemeindevorstände an, für die geschäftslosen Landarbeiter - durch Ausführung öffentlicher Gemeindearbeiten - Sorge zu tragen, daß sich dieselben gegen einen den jetzigen billigen Brotpreisen angemessenen Lohn zu ernähren im Stande sind"
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