"Obwohl mancher veraltete, die Anständigkeit verletzender Gebrauch durch den Fortschritt in der Gesittung selbst der niedrigeren Volksklassen, sich nach und nach von selbst verloren hat, dennoch hier und da wahrzunehmen gewesen ist, daß das sogenannte Aufhalten der aus den kirchen nach der Trauung heimkehrenden Brautpaare, um von ihnen Almosen an Geld und Kuchen zu erlangen" , so so sieht sich das Justizamt Mügeln genötigt , diesen Unfug in einer "Wrnung" bei Strafandrohung zu verbieten, ebenso auch den Unfug, "daß noch häufig während des Gottesdienstes auf dem Lande, sowie in der Stadt Mügeln selbst, das Vieh durch Schulkinder ausgetrieben und auf den Feldern gehütet wird, wodurch besonders, wenigstens die Schulkinder 1. Klasse, von dem so notwendigen Besuche der Kirche abgehalten werden"
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