"Das Justizamt Mügeln macht bekannt, daß das Lokalstatut für Mügeln am 11. November 1846 die Bestätigung der königlich Hohen Kreisdirektion erlangt hat, vom Stadtgemeinderate der Druck deselben besorgt und jedem ansässigen Bürger Bürger ein Exemplar ausgehändigt worden sei." /
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