In der Nummer 40 des Wochenblattes steht folgende Bekanntmachung:
"Schon in frühen Zeiten ist die Stadt Mügeln in dem Besitze des Rechts zur Abhaltung eines Getreidemarktes gewesen, wwelcher aber durch ungünstige Zeitumstände längere Zeit hat ausgesetzt werden müssen. Nachdem nun das Königliche Hohe Ministerium des Innern auf darum beschehens unterthäniges Ansuchen der unterzeichneten Rathsbehörde und der hiesigen Communrepräsentantschaft die Wiederherstellung dieses Getreidemarktes und die verbindung desselben mit dem zeitherigen gewöhnlichen Wochenmarkte zu genehmigen huldreichst geruht hat, so soll von nun an in unserer Stadt Mügeln der Getreidemarkt gleichzeitig mit dem gewöhnlichen Wochenmarkte in jeder Woche Mittwochs stattfinden und damit am 7. Oktober dieses Jehres der Anfang gemacht werden."
Dazu berichtet die Kokalchronik in Nr. 42, daß Mügeln schon seit 1556 das Recht eines Getreidemarktes durch den Bischof Johann zu Meißen besaß. Ungünstige zeitläufe verhindern die Ausnutzung dieses Rechtes. Auf kurze Zeit wurden solche Märkte wieder vom 30. Oktober 1801 an abgehalten. Auf dem jeden Freitag stattfindenden Buttermarkte, der sich eines sehr guten Zuspruches zu erfreuen hatte, und das gab die Veranlassung, zur Wiedereinführung des Getreidemarktes. Der Erfolg war sehr günstig. 400 bis 500 Scheffel Getreide wurden zu Markte gebracht und vollständig verkauft.
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