Sie haben
nähere Angaben zu folgendem Chronikeintrag angefordert:
Kühe auf kommunalem Boden
Der ausführlicher
Ereigniseintrag lautet:
Der Bürgermeister verbietet das Hüten der kühe auf dem Kommunanger bei Strafe. Das Hüten der Gänse wird unter der bedingung gestattet, daß diese unter die unmittelbare Aufsicht des Kommunhirten gestellt werden.