Die Nr. 16 enthält in folgender Warnung ein interessantes kulturhistorisches Dokument:
"Da die pfuscherei in unser Geschäft sehr überhand nimmt, zumal sich Personen, deren Väter in öffentlichen Ämtern stehen, damit beschäftigen, Schneiderarbeit zu fertigen und uns armen Bürgern und unseren Familien durch solchen Umtrieb das Brod von dem Tische nehmen, und viele nicht contribuiren, so sehen wir uns ebenfalls wie Leisnig, nothgedrungen, zu eröffnen, daß die, welche solchen Störern in unser Handwerk erinschlagende Arbeit übertragen, mit Confiscation der betreffenden Kleidungsstücke bestraft, und die, welche pfuschen, mit der gesetzlichen Geldstrafe, lt. Allerhöchstem Mandat sub dato Dresden, den. 8. Januar 1780 Cap. III § 28, und Hinwegnehmen des handwerkszeugs belegt werden."
Die Innung der Schneider
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