Peter Lutzschan Er wird eingangs der Urkunde von 1416, die Willkür der Geräte
und Herrgeräte betreffend, aufgeführt mit dem Zusatz
„Oh tzeit Bürgermeister zw Mogelin“
In vorhandenen Urkunden von 1425, 1453, 1459, 1482 werden
immer nur allgemein Bürgermeister, Ratmannen und Gemeine
der Stadt ohne Nennen von Namen aufgeführt.
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