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Mügelnwahl


  Sie haben nähere Angaben zu folgendem Chronikeintrag angefordert:  
  zweiter Schuldiener soll eingesetzt werden
 
  Der ausführlicher Ereigniseintrag lautet:
 

Vom Rat der Stadt sollte noch ein zweiter Schuldiener eingestzt werden, da einer allein die Pflichten nicht mehr ausführen konnte.


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Folgende Hauptquelle wurde dazu gespeichert:

"Ao. 1575 wollte der Rath noch einen Schuldiener einsetzen, weil ein eintziger die Schule nicht bestreiten konnte. Bischgoff Johannes zu Meißen bewilligte, daß von dem Schlosse daselbst jährlich zwölff Scheffel Korn Mügelisches masses zu dessen Unterhaltung sollte gereichet werden. Dat. Zu Wurzen in Capitulo generali, Montag nach Martini Epifcopi, welcher war der vierzehende Monatstag Novembris nach Christi Geburt im 1575. Jahr. Und wir Senior und Thum Capittel der thumkirchen zu Meißen bekennen auch hiermit, das wir zu obgesatzter gnädigen Bewilligung eines ierlichen Malder Korns zu betzer Unterhaltunge noch eines Schuldieners zu Mügeln, für uns und alle und yde unser nachkommende, unser Confens und guten Willen gegeben haben, auch denselben für uns und sie darw durch Erafft dieses Briffes, den neben unsern gnedigen Fürsten und Herrn, den Bischoff zu Meißen wir auch mit unsers Thum Capittels großen Insigell begleubiget haben, im Jahre tage und Stelle, wie oben gemeldet." /


Es existiert folgende Anmerkung zu diesem Eintrag:
keine Anmerkung


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