Bischof Johannis zu Meißen legte 1556 die Statuten der Stadt Mügeln neu bzw. verändert fest. Das Statut beinhaltete zuerst 24 Punkte, die zum Teil sehr detailliert abgefaßt waren und sich mit Erb- und Besitz- und Familienrecht befaßt. Ihnen folgten noch einmal 10 Punkte allgemeiner Stadt-Ordnung.
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