Ao. 1416 bat der Rath zu Muegeln Bischof Rudolffen zu Meißen, daß er ihm das Recht der Gerade und Heergeraethe, gleich denen Staedten Leipzig, Grimma, Oschatz und andern, zugestehen moegte, welches der Bischof auch in folgender Urkunde ueberliß:
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Es existiert folgende
Anmerkung zu diesem Eintrag: