Albert, Graf zu Brehna, übergibt die „advocatia“, d. h. die Gerichtsvogtei und Obergerichte in der Stadt Mogelin dem Bischof zu Meißen, und meldet dem Edlen Heinrich von Colditz in einer vorliegenden Urkunde, daß er die „advocatie“ zu Mügeln zu dessen Gunsten aufgelassen habe, „advocatiam in mugelin“.
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