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Chronologisch

Mügelnwahl


  Sie haben nähere Angaben zu folgendem Chronikeintrag angefordert:  
  zur Schenkung des Gutes bei Mügeln
 
  Der ausführlicher Ereigniseintrag lautet:
 

Sinz fügt in seine Chronik nach der Erwähnung der Schenkung eine umfangreiche und sehr detaillierte und mit dem Wissen eines Einheimischen bestens fundierte Beweisführung an, in welcher nachweist, daß es sich bei den 50 Hufen Land und dem Gut nur um eine Lkiegenschaft vor und um Mogelin handeln kann. Dabei bezieht er sich mit höchster Akriebe auf die in der Urkunde erwähnten Bestandteile und weist schrittweise nach, daß es sich um keines der zur selben zeit existierenden Dörfer in der Nähe des Burgwartes Schrebitz gehandelt haben kann, da diese zum Teil oder gar nicht über die in der Urkunde erwähnten Ausstattungsmerkmale wie Wasserläufe, Mühlen, Gewässer, Wald etc. verfügten bzw. sich damals bereits in sanderm Besitz befanden oder in anderen Besitz übergingen. Somit ist nach Sinz davon auszugehen, daß die 50 Hufen Land in der nächsten Umgebung von Mügeln an das Bistum Meißen geschenkt worden sind. Somit rechnet Sinz zur Bekräftigung seiner Annahmen wie folgt: Schlagwitz14 1/4 Hufe; Nebitzschen 12 Hufe; die übrigen 23 3/4 Hufe ergebn sich aus den um Mogelin gelegenen Vorwerksfeldern und Äckern.


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Folgende Hauptquelle wurde dazu gespeichert:

/ erster Zweiter tei Seite 50 ff.


Es existiert folgende Anmerkung zu diesem Eintrag:
keine Anmerkung


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