Die achtmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu der der 23-jährige im Dezember 2007 vor dem Amtsgericht Oschatz verurteilt worden war, wurde gestern vom Landgericht Leipzig zur Bewehrung ausgesetzt. Der Verurteilte gehörte zu den Rädelsführern der Ausschreitungen während des Stadtfestes vor der Pizzeria im August 2007 in Mügeln. Dabei waren indische Migranten verletzt worden und außerdem ausländerfeindliche Parolen gerufen. / OAZ 17.07.2008
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