Die schwere Explosion in den Chemischen Werken Kluthe in Mügeln am 16. Dezember 2004 hatte gestern ein juristisches Nachspiel. In einer Berufungsverhandlung beim Landgericht Leipzig wurde das Urteil des Oschatzer Amtsgerichtes gegen den 33-jährigen Angeklagten abgemildert. Das Amtsgericht hatte den leitenden Angestellten des Unternehmens am 19. Juli des vergangenen Jahres zu 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Gegen das Urteil legten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe für angemessen hielt, Berufung ein. Nun muss der Angeklagte 6.000 Euro zahlen. Das Verfahren ist damit endgültig beendet, da alle Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, wie Hans Jagenlauf, Sprecher beim Landgericht Leipzig, gestern informierte. „Der Verteidiger des Angeklagten Dr. Hans-Jürgen Creutz hatte die Berufung seines Mandanten auf das Strafmaß beschränkt“, informierte der Oschatzer Rechtsanwalt Albert Pfeilsticker. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft Leipzig auf die von ihr geforderte Freiheitsstrafe verzichtet. Pfeilsticker vertrat die Opfer als Nebenkläger und stimmte dem Urteil ebenfalls zu. / OAZ 25.06.2008
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