Die Mügelner Stadträte sind nicht umfassend über die Sach- und Rechtslage auf dem Schießplatz in Mügeln informiert. Diese Auffassung vertritt das Regierungspräsidium Leipzig. Den Räten flatterte am Donnerstag ein Schreiben der Behörde ins Haus. Darin wandte sich Dieter Schaude, Referatsleiter Kommunalwesen im Regierungspräsidium, an die Parlamentarier. Er hatte am Mittwoch an der Sitzung im Rathaus teilgenommen. Die Stadt Mügeln könne sich nicht jeder Verantwortung entledigen, heißt es in dem Schreiben. Als Antragsteller für die Erweiterung des Schießplatzes sei sie verantwortlich, dass die Baumaßnahme genehmigungskonform erfolge. Bürgermeister Deuse habe laut Schaude die Schießplatzerweiterung ohne Beteiligung des Stadtrates veranlasst. Eine haushaltsrechtliche Vorsorge sei entgegen der kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften ebenfalls nicht getroffen worden. „Soweit hier ein Verstoß gegen die Vermögensbetreuungspflicht zu sehen wäre, könnte der Straftatbestand der Untreue zum Nachteil der Stadt Mügeln verwirklicht sein“, so Schaude. Die Kosten für Beräumung der Abfälle schätzt er auf weit mehr als 150.000 Euro. Das habe zur Folge, dass die Stadt für diese außerplanmäßigen Aufgaben eine haushaltsrechtliche Deckung sicherstellen müsse. Schaude äußert sich außerdem zu den Vorstellungen der Firma Parentin, die zur Stadtratsitzung ihr Angebot zum Rückbau der Schießwälle unterbreitete. Die beabsichtigte Abfallbehandlung und –sortierung vor Ort könne aus Kosten- u. Umweltschutzgründen nicht zugelassen werden. Das Risiko sei zu hoch, da derzeit nicht bekannt sei, welche Abfälle tatsächlich gefunden werden. Außerdem würde die Beseitigung viel zu lange Zeit in Anspruch nehmen. Schaude empfiehlt, unverzüglich weitere Angebote einzuholen, um den Rückbau und die Entsorgung der etwa 900 Tonnen Abfälle voranzutreiben. Er hofft, dass der Entsorger bis zum 28. März feststeht. / OAZ 24.03.2008
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