Der Baustopp auf dem Schießplatz in Mügeln bleibt bestehen. Demzufolge darf die Stadt auf dem Areal vorerst keine Bauarbeit mehr durchführen lassen. Die Stadt Mügeln war gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Oschatz in Widerspruch gegangen. Der Fall wurde gestern vor dem Oschatzer Amtsgericht verhandelt. Das Gericht verwies den Rechtsstreit an das Landgericht Leipzig. / OAZ 15.02.2008
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