Die Stadt Mügeln darf auf dem Schießplatzgelände keine Bauarbeiten mehr durchführen oder veranlassen. Das hat das Amtsgericht Oschatz beschlossen. Rechtsanwalt Frank Hannig, der Vorsitzende der neu gegründeten Bürgerinitiative „Mügeln ohne Müll und Lärm“, wertet das „als sehr großen Erfolg“. Die Stadt Mügeln will gegen den Baustopp Widerspruch einlegen. Diese Verfügung beinhaltet: Das der Stadt Mügeln „ist es untersagt, Bauarbeiten, insbesondere Erdarbeiten auf dem Grundstück Schladitzer Weg in Mügeln, Baustelle der neuen Schießbahn des Schützenvereins Mügeln e. V. durchzuführen“. Die Antragsteller, sind die Mügelner René Reichel, Frank Müller und Horst Kaubisch sowie der BUND-Landesvorsitzende Hans-Udo Weiland, die Rechtsanwalt Hannig vertritt. / OAZ 31.01.2008
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