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Mügelnwahl


  Sie haben nähere Angaben zu folgendem Chronikeintrag angefordert:  
  18-jähriger muss sich nach Ausschreitungen in Mügeln wegen Volksverhetzung verantworten
 
  Der ausführlicher Ereigniseintrag lautet:
 

Aus Dummheit mitgebrüllt


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Folgende Hauptquelle wurde dazu gespeichert:

Der 18-jährige musste sich wegen Volksverhetzung verantworten. Er gehörte zu der Personengruppe, die in der Nacht zum 19. August bei der Auseinandersetzung zwischen deutschen und Bürgern indischer Herkunft volksfeindliche Parolen gerufen hat. Der junge Mann zeigte sich geständig und entschuldigte sich. Das Oschatzer Amtsgericht verurteilte den Mügelner zu einer Jugendstrafe. Er muss 600 Euro zu Gunsten des Kinderschutzbundes zahlen. / OAZ 27.11.2007


Es existiert folgende Anmerkung zu diesem Eintrag:


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