Der 18-jährige musste sich wegen Volksverhetzung verantworten. Er gehörte zu der Personengruppe, die in der Nacht zum 19. August bei der Auseinandersetzung zwischen deutschen und Bürgern indischer Herkunft volksfeindliche Parolen gerufen hat. Der junge Mann zeigte sich geständig und entschuldigte sich. Das Oschatzer Amtsgericht verurteilte den Mügelner zu einer Jugendstrafe. Er muss 600 Euro zu Gunsten des Kinderschutzbundes zahlen. / OAZ 27.11.2007
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