Ein Marathon war der gestrige zweite Verhandlungstag zur Explosion 2004 in den Chemischen Werke Kluthe. Das Schöffengericht unter Richter Klaus Denk hatte 15 Zeugen geladen, darunter den Firmenchef, den ehemaligen Direktor und eine Mitarbeiterin aus der Aufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums Leipzig. Zu klären gab es unter anderem, was mit den chemischen Stoffen passierte, die bei dem Brand in dem Betrieb ein halbes Jahr vor der Explosion in Mitleidenschaft gezogen worden waren. Denn vermutet wird, dass gerade diese Stoffe ein Grund für die Explosion gewesen sein könnten. Der Chef (75) des Unternehmens stellte dar, dass es für die Verarbeitung von chemischen Reststoffen harte Auflagen gibt. Das sie auch notwendig. Der Heidelberger, der regelmäßig in Mügeln ist, sei auch nach dem Brand sofort nach Mügeln geeilt. Es habe entscheiden werden müssen, welche Stoffe noch verwendet werden konnten, welche anderen Betriebsteilen zu Verfügung gesellt werden sollte und welche wiederverwertet werden mussten. Fakt sei, dass die Stoffe vom Brand, die innerbetrieblich entsorgt werden sollten, vorher hätten untersucht werden müssen. Sie hätten nie ungeprüft in den so genannten Konditionierer gegeben werden dürfen. Anweisungen zum Arbeitsschutz hätten vorgelegen. Fehler hätten nur an der Ausführung liegen können. Ähnlich sah das der ehemalige Betriebsdirektor, der in den 90er Jahren mit unter der Regie des neuen Eigentümers gearbeitet habe. Er, der die Kompetenz des Angeklagten schätze, habe den damals noch sehr jungen leitenden Mitarbeiter immer mal wieder an „verfahrenstechnische Disziplin“ erinnern müssen. Und die Vertreterin der Aufsichtsbehörde sagte aus, dass sie lediglich die „mangelnde Deklaration der Behälter“ zu monieren hätte. Die Befragung der geladenen Mitarbeiter nach der Einhaltung von Vorschriften ergab unterschiedliche, unsichere Angaben. Oder die Zeugen konnten sich „kaum noch erinnern“. „Haben Sie im Betrieb Oropax in den Ohren und eine Brille auf, durch die Sie nichts sehen?“, fragte Amtsgerichtschef K. Denk einen Zeugen verärgert. Das Urteil wird in der kommenden Woche erwartet / OAZ 29.06.2007
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