In der neuen Eisenbahnbau- und Betriebsordnung, die zum 01. Mai in Kraft tritt, ist der Begriff "Station", "Bahnhof" und "Haltepunkt" festgestellt worden. Stationen sind die Betriebsstellen, auf denen Züge des öffentlichen Verkehrs regelmäßig anhalten. Stationen mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr werden betriebstechnisch als Bahnhöfe, Stationen ohne solche Weichen als Haltepunkt bezeichnet. Die Bezeichnung "Haltestelle" ist weggefallen.
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