Nach dem Brand im November
2000, bei dem das Storchennest abbrannte, suchte man nun eine sichere
Lösung. Mitarbeiter des Bauhofes stellten
mit Unterstützung eines Autokranes aus dem Kaolinwerk Kemmlitz
einen zwanzig Meter hohen Mast unmittelbar neben der Stelle auf,
wo der Schornstein der Gärtnerei einst den Flammen zum Opfer
fiel. Bis dahin hatte sich das Storchenpaar immer dort eingerichtet.
Die Maschinenfabrik Mügeln fertigte den Mast an und die Firma
HKU Mügeln sorgte für die Betonarbeiten, um das Stahlgerüst
einzusetzen.
Anfang April kehrten die Störche zurück.
Jedoch bereitete das Storchenpaar den Leuten Sorgen. Adebar mied
den neuen Mast. Zum Ärger der Behörden begannen die Störche
eifrig mit dem Horstbau auf dem Schornstein. Die aus Mitteln des
Landratsamtes finanzierten Storche-nabweiser funktionierten nicht.
Selbst der nachträglich angebrachte Maschendraht war kein Hindernis.
Weil die Klapperstörche aber auf der Esse nicht bleiben konnten,
ließ das Umweltamt das Horstmaterial von Schornsteinfegemeister
Höhne entfernen. Natürlich wollte man die streng geschützte
Tierart erhalten, aber auf einem Standort, wo sie ungefährdet
leben können.
Das Storchenpaar ließ sich allerdings von seinem Angestammten
Quartier auf dem Schornstein der Gärtnerei Georgi nicht verdrängen.
Alle weiteren Bemühungen, mit Hilfe von Storchenabweisern den
Nestbau auf dem Schornstein zu verhindern, scheiterten. Nun hoffte
man, dass die Brut gelingt und wollte im nächsten Herbst weitere
Maßnahmen treffen. Im Oktober wurde dann darüber beraten,
wie es mit den Störchen weitergehen soll. Das Ergebnis der
Beratung war folgendes:
• Zum Schutz der Bürger, der Nachbarhäuser
und der Störche, zur Absicherung des Gewerbes und aus brandschutztechnischen
Gründen muss eine weitere Storchenbrut auf dem Schornstein
verhindert werden.
• Dazu muss ein funktionstüchtiger Abweiser installiert
werden, der das Anfliegen und vor allem Landen der Tiere verhindert
(zeltförmiger Gitterkegel).
• Kostenangebot der Mügelner Maschinenbau GmbH einholen.
• Die Finanzierung dieser Baumaßnahme wird gesondert
zwischen Regierungspräsidium Leipzig und Landratsamt Torgau
– Oschatz geklärt.
• Der Abweiser muss bis zum 20.03.2002 installiert sein.
• Bei der Montage des Abweisers wird gleichzeitig der Rest
der alten Kunsthilfe ab-montiert.
Auszug vom Protokoll des Landratsamtes SB Artenschutz
vom 29.10.2001
Quelle: Frau A. Müller
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