Weimarer
Verfassung – Gründung Freistaat Sachsen
Als Weimarer Republik wird der aus der Novemberrevolution hervorgegangene,
von 1919 bis 1933 existierende deutsche Staat bezeichnet. Während
dieser Zeit war das Deutsche Reich ein demokratischer Bundesstaat,
nach der Reichsverfassung eine Mischform aus präsidialem und
parlamentarischem Regierungssystem. Den Beinamen Weimarer Republik
erhielt das Deutsche Reich nach der Stadt Weimar, dem Tagungsort
der verfassungsgebenden Nationalversammlung. Ihre Entstehung ist
durch die unmittelbaren Nachwirkungen des Ersten Weltkriegs geprägt,
ihr Untergang verbunden mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus.
1918 - 1945
Sachsen in der Weimarer Republik
1918, 15.XI. je drei Volksbeauftragte der USPD und SPD übernehmen die
Regierungsgewalt
1918, 28.XI. Einführung des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen
Verhältniswahlrechts für Männer und Frauen über 21 Jahren.
1919, 19.I. Deutsche Nationalversammlungswahlen: SPD 17, Bürgerliche 12,
USPD 3 Mandate
1919, 22.I. Nach dem Rücktritt der drei USPD-Volksbeauftragten (16.I.1919)
bildet Georg Gradnauer eine SPD-Regierung
1919, 2.II. Sächsische Volkskammerwahlen: SPD 42, USPD 15, DDP 22, DNVP
13, DVP 4 Mandate
1919, 25.II. Konstitutierung der Volkskammer und Rücktritt der Volksbeauftragten;
eine vorläufige Verfassung wird am 28.II beschlossen, erstmals wird das
Amt des Ministerpräsidenten geschaffen
1919, 14.III. Amtsantritt der ersten verfassungsgemäßen Regierung
Gradnauer (SPD)
1919 Mehrere Streiks und blutige Unruhen haben im Verlauf des Jahres die mehrmalige
Verhängung des Ausnahmezustands zur Folge und können nur durch Reichstruppen
beendet werden
1919, V. Endgültige Trennung von Kirche und Staat
1919, 11.VIII. Inkrafttreten der Reichsverfassung, Verlust der sächsischen
Militärhoheit
1920, 1.XI. Die am 26.X in der Volkskammer angenommene Verfassung tritt in
Kraft; Sachsen wird eng an das Deutsche Reich gebunden und verliert u.a. Eisenbahn-
und Finanzhoheit
1920, 14.XI. Landtagswahlen: SPD 27, USPD 16, KPD 6, Bürgerliche 47 Mandate
1921, 11.X. Gründung der ersten außerbayrischen NSDAP-Gruppe durch
Fritz Tittmann
1922, 5.XI. Landtagswahlen mit SPD/USPD-Mehrheit
1922, 18.XI. NSDAP-Verbot in Sachsen; 1925 wieder aufgehoben
1923, 21.III. Minderheitsregierung Zeigner (SPD)
1923, 27.IX. Verhängung des Ausnahmezustandes im Deutschen Reich nach
Ausschreitungen infolge der Inflation
1923, 22.X-6.XI. Besetzung Sachsens durch das Reich und Auflösung der
Regierung Zeigner (29.X.), um eine linksrevolutionäre Erhebung zu verhindern;
Heinze wird Reichskommissar für Sachsen (29.-31.X.)
1923, 1.XI. Bildung einer Übergangsregierung unter Alfred Fellisch
1926, 31.X. Landtagswahlen: SPD 31, ASPD 4, KPD 14, DDP 5, DVP 12, DNVP 14,
NSDAP 2, Sonstige 14 Mandate
1929, 12.V. Landtagswahlen: SPD 33, ASPD 2, KPD 12, DDP 4, DVP 13, DNVP 8,
NSDAP 5, Wirtschaftspartei 11, Aufwertungspartei 3, Sächsisches Landvolk
5
1930, 22.VI. Landtagswahlen: SPD 32, KPD 13, Dt. Staatspartei 3, DVP 8, DNVP
5, NSDAP 14, WP 10, AP 2, SL 5, Sonstige 4
1932, 18.II. der letzte König von Sachsen, Friedrich August III. stirbt
auf Schloss Sybillenort (Schlesien)
1933, 10.III. Absetzung der Regierung auf Grundlage der Verordnung zum Schutz
von Volk und Staat (28.II.), CaptLt. von Killinger (NSDAP) wird zum Reichskommissar
ernannt
1933, 6.V. Der am Vortag ernannte NSDAP-Reichsstatthalter Martin Mutschmann
ernennt von Killinger zum Ministerpräsidenten
1934, 30.I. Auflösung des Landtages per Reichsgesetz, Unterstellung der
Landesregierung unter die Reichsregierung unter Abtretung der Hoheitsrechte
(Aufhören des staatsrechtlichen Existenz des Freistaates)
Am 8. November 1918 übernahmen in Sachsen Arbeiter- und Soldatenräte
die Macht, der SPD-Politiker Fleißner rief am 10. November 1918
die Republik Sachsen aus und drei Tage später dankte der sächsische
König Friedrich August III. auf Schloss Guteborn bei Ruhland ab.
Am 28. November 1918 wurde das allgemeine, gleiche, unmittelbare und
geheime Verhältniswahlrecht für Männer und Frauen über
21 Jahre eingeführt, nach dem das erste demokratische Parlament
Sachsens im Februar 1919 gewählt wurde. Am 25. Februar 1919 trat
die neue Verfassung für den Freistaat Sachsen in Kraft. Der Freistaat
Sachsen hatte vor dem Gebietsaustausch mit Thüringen eine Fläche
von 14.993 km².
1928 erfolgte ein Gebietsaustausch und eine Grenzbereinigung zwischen
dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen. Insgesamt kamen
1115 ha mit 4890 Einwohnern zu Sachsen und 1778 ha mit 2900 Einwohnern
zu Thüringen (Karte mit den Austauschgebieten).
Sachsen erhielt insbesondere die ehemaligen Exklaven des Herzogtum
Sachsen-Altenburg Gemeinde Russdorf bei Limbach-Oberfrohna und Neukirchen
bei Waldenburg, aber auch die Gemeinden Wickersdorf, Waldsachsen und
ein Teil der Gemeinde Ponitz, der Flur Gosel. Bei Plauen wurden unter
anderem teilweise der Flur Caselwitz, ein Teil der Gemeinde Greiz,
die Gemeinde und der Flur Görschnitz sowie ein Teil der Gemeinde
und Flur Schönbach Sachsen zugeordnet.
Im Austausch kamen nach Thüringen die sächsische Exklave
Liebschwitz bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld, Liebschwitz,
Lietzsch, Niebra, Pösneck, und Taubenpreskeln sowie den benachbarten
Gemeinden Hilbersdorf, Loitzsch, Rückersdorf, Thonhausen und Grobsdorf.
Außerdem wurden dem Land eingliedert die Gemeinde Bocka bei Altenburg
und Kauritz bei Meerane sowie Flur Frohnsdorf der Gemeinde Ziegelheim
und Teile der Gemeinde und Flure Obergrünberg. Bei Greiz kamen
von Sachsen der Flur Stelzen (ein Teil der Gemeinde Reuth), ein Teil
der Gemeinde und Flur Noßwitz, der Flur Sachswitz (ein Teil der
Gemeinde Elsterberg) und teilweise der Flur Cunsdorf (ein Teil der
Gemeinde Reichenbach).
Quelle: INTERNET
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