Das Sorbendorf
Mogelina
Wir wissen, dass der Mügelner Boden von der Vorzeit an dauernd
besiedelt war. Die Siedlungsplätze haben im Laufe der Jahrhunderte
gewechselt. Wir finden die Überreste aus der Vorzeit bald
hier, bald dort, meist an Stellen, die nicht mehr bewohnt sind.
Erst seit der Slavenzeit liegen die Siedelplätze fest. Ob
die Sorben Altmügeln am niedrigen Döllnitzhang neu angelegt
haben oder ein Warnendorf übernommen haben, ist nicht mehr
festzustellen, aber eins ist sicher, sie haben dem Dorf Altmügeln
den Namen gegeben, das als Grenz- und Flussübergangsort
ein wichtiger Platz war.
Der Ortsname bedeutet Grabhügelort. der bei den Slaven ziemlich
verbreitet war, wie etwa bei uns Neukirchen. Ein auffallender,
großer Grabhügel oder größeres Hügelgräberfeld
können Anlass zur Namengebung gegeben haben. Höchstwahrscheinlich
haben die Sorben Hügelgräber schon vorgefunden, als sie
sich im Altmügelschen Raume ansiedelten, und die Nachbarn
haben die ersten Altmügelner „Mogiljane“, das
heißt „Leute am Grabhügel“ genannt. Vielleicht
kamen sie durch ihre Ansiedlung am Grabhügel in einen besonderen
Geruch bei ihren Volksgenossen. Grabhügel und Friedhof flößten
den Vormenschen, wie wir schon gehört haben, eine größere
Furcht ein, als dem heutigen Zeitgenossen, der mehr mit Ehrfurcht
und Wehmut die stille Stätte der Toten betritt. Aber noch
aus einem anderen Grunde war Altmügeln bei den Sorben bekannt.
Altmügeln war Hauptort eines Grenzbezirks, Mittelpunkt eines
Verwaltungskreises und damit auch zugleich Kultstätte. Hier
wohnten der Priester und der Supan, der Beamte des Fürsten.
Der erstere verschwand, als die Deutschen das Christentum brachten,
aber der Supan blieb noch als deutscher Verwaltungsbeamter im Dorfe,
bis er aus Prestigegründen vom Markgrafen nach Schlagwitz
versetzt wurde. Schlagwitz wurde Supanie. Altmügeln behielt
trotzdem seine Bedeutung. Es spielte als großer Kirchfahrtsort
eine Rolle und konkurrierte bis heutzutage mit seinem Stoppelmarkte
mit der Tochtergründung Mügeln.
(Mügelner Tageblatt und Anzeiger Nr. 6 / 1935)
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