Mehr als 800
Jahre im Brennpunkt
Aus dem Stadtbild einfach nicht weg zu denken ist das Schloss „Ruhetal“.
Ein Wahrzeichen, das von allen Seiten sichtbar, sich den Einwohnern
und Besuchern der Stadt präsentiert. Nun stellt sich die Frage,
wie es mit dem ehemaligen Herrschersitz weitergehen soll. Das Oschatzer
Tageblatt machte sich in Mügeln kundig.
Der Stadt liegt derzeit ein Nutzungskonzept für das Schloss
Ruhetal und dem angeschlossenen Wirtschaftshof vor.
Ziel des Konzeptes ist es, Nutzungsmöglichkeiten für
das Schloss und des dazugehörigen Wirtschaftshofes nach Liquidation
des der Treuhand unterstehenden ehemaligen Volkseigenen Gutes der
Stadt Mügeln aufzuzeigen.
Zwei Möglichkeiten wurden erarbeitet. Zum Ersten, das Schloss
als kulturelles Zentrum der Stadt nach Übergang in öffentlichen
Besitz auszubauen, und zum Zweiten, es nach Übergang in privaten
Besitz als Schlosshotel mit Schwergewicht als Erholungs- und Erlebniscenter,
eventuell kombiniert mit Tagungscenter, zu nutzen.
Zur Geschichte
Das Schloss Ruhetal mit Wirtschaftshof gehört zu den Gütern,
die sich kulturlandschaftsprägend auswirken, indem sie die
Geschichte und das Gesicht Sachsens mitgeformt haben.
Vom Mittelalter bis in das 20. Jahrhundert hinein war es nicht
nur ein wirtschaftlicher, sondern zugleich ein hoch privilegierter
politischer Machtfaktor und stellte sich mit den Mitteln der baulichen
Gestaltung und der Art der Nutzung als kultivierter, wohlgeordneter
Herrschafts- und Wirtschaftsfaktor dar.
Das Schloss Ruhetal mit noch erkennbarer Vorburg ist ein Kulturdenkmal,
weil es mehr als 800 Jahre im Brennpunkt von Verwaltung, Politik,
Kunst und Gesellschaft gestanden hat.
Dies ist ein Zeitraum, der sich im Verhältnis zu heutigen
Zeithorizonten für Nutzungsüberlegungen und –entscheidungen,
die für den Fortbestand des Schlosses aber maßgebend
sind, vergleichsweise lang ausnimmt.
Kulturhistorischer Wert
Obwohl die Nutzung in der jüngeren Vergangenheit (nach dem
2. Weltkrieg) teilweise Schäden an der ursprünglichen
Gebäudesubstanz des Gutshofes hinterließ - Fachgutachten
sind erforderlich- sind die Gebäude in Konstruktion und Gestaltung
vom kulturhistorischen Wert zu Recht der Denkmalpflege unterstellt.
Zwei Grundsätze beachten
1. Jede Art von Nutzung ist besser als gar keine Nutzung.
2. Jede Fehl- oder Übernutzung kann auch zu nicht gewollten,
beschleunigten Verschleiß führen.
Von diesen genannten Grundsätzen sollte sich die derzeit Verfügungsberechtigte
Treuhandanstalt unbedingt leiten lassen, wenn sie neue Besitzer
und Eigentümer für Schloss Ruhetal mit Gutshof sucht.
OT. v. 11.03.92
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