Online-Chronik der Stadt Mügeln
 

Mehr als 800 Jahre im Brennpunkt

Aus dem Stadtbild einfach nicht weg zu denken ist das Schloss „Ruhetal“. Ein Wahrzeichen, das von allen Seiten sichtbar, sich den Einwohnern und Besuchern der Stadt präsentiert. Nun stellt sich die Frage, wie es mit dem ehemaligen Herrschersitz weitergehen soll. Das Oschatzer Tageblatt machte sich in Mügeln kundig.

Der Stadt liegt derzeit ein Nutzungskonzept für das Schloss Ruhetal und dem angeschlossenen Wirtschaftshof vor.

Ziel des Konzeptes ist es, Nutzungsmöglichkeiten für das Schloss und des dazugehörigen Wirtschaftshofes nach Liquidation des der Treuhand unterstehenden ehemaligen Volkseigenen Gutes der Stadt Mügeln aufzuzeigen.

Zwei Möglichkeiten wurden erarbeitet. Zum Ersten, das Schloss als kulturelles Zentrum der Stadt nach Übergang in öffentlichen Besitz auszubauen, und zum Zweiten, es nach Übergang in privaten Besitz als Schlosshotel mit Schwergewicht als Erholungs- und Erlebniscenter, eventuell kombiniert mit Tagungscenter, zu nutzen.

Zur Geschichte

Das Schloss Ruhetal mit Wirtschaftshof gehört zu den Gütern, die sich kulturlandschaftsprägend auswirken, indem sie die Geschichte und das Gesicht Sachsens mitgeformt haben.

Vom Mittelalter bis in das 20. Jahrhundert hinein war es nicht nur ein wirtschaftlicher, sondern zugleich ein hoch privilegierter politischer Machtfaktor und stellte sich mit den Mitteln der baulichen Gestaltung und der Art der Nutzung als kultivierter, wohlgeordneter Herrschafts- und Wirtschaftsfaktor dar.

Das Schloss Ruhetal mit noch erkennbarer Vorburg ist ein Kulturdenkmal, weil es mehr als 800 Jahre im Brennpunkt von Verwaltung, Politik, Kunst und Gesellschaft gestanden hat.

Dies ist ein Zeitraum, der sich im Verhältnis zu heutigen Zeithorizonten für Nutzungsüberlegungen und –entscheidungen, die für den Fortbestand des Schlosses aber maßgebend sind, vergleichsweise lang ausnimmt.

Kulturhistorischer Wert

Obwohl die Nutzung in der jüngeren Vergangenheit (nach dem 2. Weltkrieg) teilweise Schäden an der ursprünglichen Gebäudesubstanz des Gutshofes hinterließ - Fachgutachten sind erforderlich- sind die Gebäude in Konstruktion und Gestaltung vom kulturhistorischen Wert zu Recht der Denkmalpflege unterstellt.

Zwei Grundsätze beachten

1. Jede Art von Nutzung ist besser als gar keine Nutzung.
2. Jede Fehl- oder Übernutzung kann auch zu nicht gewollten, beschleunigten Verschleiß führen.
Von diesen genannten Grundsätzen sollte sich die derzeit Verfügungsberechtigte Treuhandanstalt unbedingt leiten lassen, wenn sie neue Besitzer und Eigentümer für Schloss Ruhetal mit Gutshof sucht.

OT. v. 11.03.92