Schlatitz
Schlatitz, in Urkunden
Slawschitz, wird in Groß- und Kleinschlatitz getheilt. Großschlatitz
war ehemals nebst dem Vorwerke Berntitz bey Mügeln dem Bischoffe
zu Meißen, Johann von Haugwitz, zuständig . Es gehörten
dazu einige Einwohner von Glossen, Schleben und Sehlitz, mit den
Erbgerichten und der Lehn. Das Amt Oschatz aber hatte die Obergerichte über
sieselben im Dorfe und Felde. Allein Churfürst August überließ dem
genannten Bischoff die Obergerichte auf beyden Vorwerkenund der Wüstung
Beyersdorf mittelst Rescripts vom 8. September 1568 bis auf Widerruf
und der Bischoff stellte unterm 13. September d. J. einen Revers
darüber von sich. Diese beyden Vorwerke wurden mit 2 Ritterpferden
verdient, die aber dem Bischoffe auf seine Lebenszeit erlassen wurden.
Nach des Bischoffs Tode kamen die Vorwerke nebst dem Amte Mügeln,
worunter sie jetzt gehören, an den Landesherrn. der sie nebst
dem genannten Amte 1662, dem Geheimen Rathe v. Wolframsdorf, verkaufte.
Die Vorwerke kamen jedoch hernach wieder an die Churfürstliche
Kammer. Das andere Vorwerk Kleinschlatitz ward mit einem Ritterpferd
verdient. Dazu gehörten von Sehlitz, im Amte Mügeln, dem
auch die Erbgerichte zustehen, 3 Gärtner und 4 Magazinhufen,
worüber das Amt Oschatz die Obergerichte hat und von Kleinschlatitz
selbst 4 Drescher mit 70 vollen, 70 decrem. Schocken und 11 gl. 1
pf. Quatember = Beitrag. Beyde Theile müssen noch jetzt dem
Amte Oschatz Folge und Dienste leisten und Sehlitz auch die Hufengelder,
die von jeder Hufe jährlcih 3 Thlr. 12 gl. und von 4 Hufen vierteljährig
3 Thlr. 12 gl. betragen, ins dasige Rentamt entrichten. Johann
Georg Wetzig daselbst giebt dahin noch besonders 2 gl. Erbgatterzins
von
einer halben Hufe zu Mehdebach.
Dieß Guth Kleinschlatitz war 1716 nach einem commissar. Anschlage
auf 13805 fl. 7 gl. 11 pf. gewürdert und hatte nach demselben
9 fl. 19 gl. an Geldzinnsen, 61 Schfl. 1 Vtl. 1 ½ Metze Zinnshafer,
2 Vtl. Erbsen, 61 Schfl. 1 Vtl. 1 ½ Metze Korn, 4 fl. 1gl.
10 pf. zinnsbare Stücken, 16 fl. 10 gl. 6 pf. Frohndienste;
150 Schfl. getriebenes, dreyartiges Feld, jedoch ohne Ausmessung,
Wiesenwachs zu 18 Melkkühen, Holz ohne Ausmessung, ohngefähr
gegen 150 fl. jährlichen Nutzungsertrag, an Teichen 6000 fl.,
an Obst und Kräutergärten 1500 fl. Als die ersten bekannten
Besitzer kann ich anführen die Brüder Petrus, Urmannus,
Ludwig v. Canitz, um 1389 , Dietrich, Peter, Christoph, und Hanns
v. Canitz, gegen 1449, Peter und Heinrich von Canitz, um 1485, Hanns
von Canitz, auf Gröppendorf, 1552, Balthasar von Canitz, 1586,
hernach dessen Lehnserben, 1588, Hanns von Canitz, der den 29. April
1620 starb und Moriz von Canitz , 1657 . In der Folgezeit kam es
an die königliche Rentkammer.