Online-Chronik der Stadt Mügeln
 
 

Schlatitz

Schlatitz, in Urkunden Slawschitz, wird in Groß- und Kleinschlatitz getheilt. Großschlatitz war ehemals nebst dem Vorwerke Berntitz bey Mügeln dem Bischoffe zu Meißen, Johann von Haugwitz, zuständig . Es gehörten dazu einige Einwohner von Glossen, Schleben und Sehlitz, mit den Erbgerichten und der Lehn. Das Amt Oschatz aber hatte die Obergerichte über sieselben im Dorfe und Felde. Allein Churfürst August überließ dem genannten Bischoff die Obergerichte auf beyden Vorwerkenund der Wüstung Beyersdorf mittelst Rescripts vom 8. September 1568 bis auf Widerruf und der Bischoff stellte unterm 13. September d. J. einen Revers darüber von sich. Diese beyden Vorwerke wurden mit 2 Ritterpferden verdient, die aber dem Bischoffe auf seine Lebenszeit erlassen wurden. Nach des Bischoffs Tode kamen die Vorwerke nebst dem Amte Mügeln, worunter sie jetzt gehören, an den Landesherrn. der sie nebst dem genannten Amte 1662, dem Geheimen Rathe v. Wolframsdorf, verkaufte. Die Vorwerke kamen jedoch hernach wieder an die Churfürstliche Kammer. Das andere Vorwerk Kleinschlatitz ward mit einem Ritterpferd verdient. Dazu gehörten von Sehlitz, im Amte Mügeln, dem auch die Erbgerichte zustehen, 3 Gärtner und 4 Magazinhufen, worüber das Amt Oschatz die Obergerichte hat und von Kleinschlatitz selbst 4 Drescher mit 70 vollen, 70 decrem. Schocken und 11 gl. 1 pf. Quatember = Beitrag. Beyde Theile müssen noch jetzt dem Amte Oschatz Folge und Dienste leisten und Sehlitz auch die Hufengelder, die von jeder Hufe jährlcih 3 Thlr. 12 gl. und von 4 Hufen vierteljährig 3 Thlr. 12 gl. betragen, ins dasige Rentamt entrichten. Johann Georg Wetzig daselbst giebt dahin noch besonders 2 gl. Erbgatterzins von einer halben Hufe zu Mehdebach.
Dieß Guth Kleinschlatitz war 1716 nach einem commissar. Anschlage auf 13805 fl. 7 gl. 11 pf. gewürdert und hatte nach demselben 9 fl. 19 gl. an Geldzinnsen, 61 Schfl. 1 Vtl. 1 ½ Metze Zinnshafer, 2 Vtl. Erbsen, 61 Schfl. 1 Vtl. 1 ½ Metze Korn, 4 fl. 1gl. 10 pf. zinnsbare Stücken, 16 fl. 10 gl. 6 pf. Frohndienste; 150 Schfl. getriebenes, dreyartiges Feld, jedoch ohne Ausmessung, Wiesenwachs zu 18 Melkkühen, Holz ohne Ausmessung, ohngefähr gegen 150 fl. jährlichen Nutzungsertrag, an Teichen 6000 fl., an Obst und Kräutergärten 1500 fl. Als die ersten bekannten Besitzer kann ich anführen die Brüder Petrus, Urmannus, Ludwig v. Canitz, um 1389 , Dietrich, Peter, Christoph, und Hanns v. Canitz, gegen 1449, Peter und Heinrich von Canitz, um 1485, Hanns von Canitz, auf Gröppendorf, 1552, Balthasar von Canitz, 1586, hernach dessen Lehnserben, 1588, Hanns von Canitz, der den 29. April 1620 starb und Moriz von Canitz , 1657 . In der Folgezeit kam es an die königliche Rentkammer.