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Online-Chronik
der Stadt Mügeln |
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Amtsgerichtsrat
Am 2. April 1913 vormittags ½ 12 Uhr wurde Herr Amtsrichter
Dr. Reinhardt durch Herrn Landgerichtspräsidenten Reinhard aus
Leipzig als Vorstand des Königlichen Amtgerichts Mügeln eingewiesen
und verpflichtet. Der Einweisung wohnten außer dem Herrn Amtshauptmann
Dr. Wach und dem Herrn Bürgermeister Börngen eine größere
Anzahl Schöffen, Friedensrichter und Ortsgerichtspersonen und
Gemeindevorstände bei. Herr Landgerichtspräsident Reinhard
würdigte in seiner Ansprache vor allen das Vertrauen, das dem
Eingewiesenen durch seine Ernennung zum Gerichtsvorstande von Sr. Majestät
dem König und dem königlichen Justizministerium entgegengebracht
wurde. Er wies ferner auf die Verschiedenartigkeit des Charakters der
Gerichtseingesessenen der ländlichen Kreise gegenüber denen
der Großstadt hin. Während die Bevölkerung auf dem
Lande und in der Kleinstadt in überwiegender Zahl sesshaft sei,
herrschte in der Großstadt mit ihrem Hasten und Treiben ein fast
stetiger Wechsel unter den Gerichtseingesessenen. Diese Gegensätzlichkeit
spiegele sich in vieler Beziehung auch in der Rechtspflege und insbesondere
auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit wieder. Der Herr Präsident
sprach die Überzeugung aus, dass es dem neu ernannten Herrn Gerichtsvorstand
gelingen werde das gute Einvernehmen, das bisher zwischen dem Amtsgericht
Mügeln und den Gerichtseingesessenen geherrscht habe, auch in
Zukunft aufrecht zu erhalten. Diese Aufgabe würde dem Herrn Gerichtsvorstand
durch die pflichttreue Beamtenschaft, die ihm zur Seite stehe, wesentlich
erleichtert. Der Herr Präsident schloss seine Einweisungsrede
mit dem Geleitwort von Goethe „Warum in die Ferne schweifen,
sich das Gute liegt so nah, lerne nur das Glück ergreifen und
das Glück ist immer da“. Weiter sprachen zur Begrüßung
Herr Bürgermeister Börngen im Namen der Stadt Mügeln
und für die Anwesenden, Herr Sekretär Wagner für die
Beamtenschaft des Gerichts. Herr Amtsrichter Dr. Reinhardt versicherte
in seiner Erwiderung, dass er sich nicht nur der treuesten Pflichterfüllung
hingeben, sondern auch bestrebt sein werde, das gute Einvernehmen zwischen
dem Gericht und der im Gerichtsbezirk eingesessen Bevölkerung
zu erhalten und auszubauen. Nach der förmlichen Einweisung vereinigten
sich die Teilnehmer zu einem einfachen Mittagmahle im Ratskellersaale.
Mügelner Anzeiger, 5. April 1913
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