Online-Chronik der Stadt Mügeln
 
  Vom Gerichtswesen


Mügeln ist einer der ältesten Gerichtssitze in Sachsen. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts ist aber im Laufe der Jahrhunderte vielfachen Wandlungen unterworfen gewesen. Noch bis zum Jahre 1833 unterstanden beispielsweise 4 in Kötzschenbroda und in der Hoflößnitzer Flur gelegene Weinberge der Erbgerichtsbarkeit anderer Gerichte, wie Meißen, Colditz, Leisnig, Grimma, Wurzen, Oschatz bis in die unmittelbare Nähe von Mügeln. 1836 gehörten Jahna, Schmorren und Binnewitz in das Gerichtsamt Mügeln und die Bewohner dieser Orte hatten in das Kammergut Mügeln zu frohnen, während Lüttnitz und Zschannewitz unter dem Kreisamt Meißen standen. In manchen Orten teilten sich sogar 2 und 3 Gerichte in die Gerichtsbarkeit, so auch in Glossen, Schweta, Kiebitz und in anderen mehr. In Sornzig bestand ein selbstständiges Amt, das allerdings von Mügeln mit verwaltet wurde.
Der gegenwärtige Gerichtsbezirk des Königlichen Amtsgerichts Mügeln ist erst im Jahre 1874 beim Inkrafttreten der neuen Behördenorganisation gebildet worden, bei der mit dem Schluß des Jahres 1873 das Gerichtsamt Wermsdorf der Auflösung verfiel und die dazu gehörigen Ortschaften zum großen Teil zum Amtsgerichte Mügeln geschlagen wurden.
Interessant ist dabei, dass man im Jahre 1872 an maßgebender Stelle ernstlich den Gedanken erwogen hat, das Amt Mügeln zu Wermsdorf zu schlagen. Hauptsächlich dem energischen Eintreten des Gerichtsamtmannes Buchner ist es zu danken, dass das Gerichtsamt Mügeln 1873 erhalten geblieben ist.
In gleicher Weise wie die örtliche hat sich auch die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts verändert.
Mit der Trennung der Justiz von der Verwaltung im Jahre 1873 sind die Polizeibefugnisse, die früher den Gerichtsämtern zustanden, auf die Verwaltungsbehörden übergegangen. Ein Ausfluß der früheren Polizeibefugnisse ist auch die Ausübung der Polizeiaufsicht durch das Gerichtsamt Mügeln auf dem Altmügelner Markt gewesen.
(Arthur Kipping)