Vom Gerichtswesen
Mügeln ist einer der ältesten Gerichtssitze in Sachsen.
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts
ist aber im Laufe der Jahrhunderte vielfachen Wandlungen unterworfen
gewesen. Noch bis zum Jahre 1833 unterstanden beispielsweise 4
in Kötzschenbroda und in der Hoflößnitzer Flur
gelegene Weinberge der Erbgerichtsbarkeit anderer Gerichte, wie
Meißen, Colditz, Leisnig, Grimma, Wurzen, Oschatz bis in
die unmittelbare Nähe von Mügeln. 1836 gehörten
Jahna, Schmorren und Binnewitz in das Gerichtsamt Mügeln und
die Bewohner dieser Orte hatten in das Kammergut Mügeln zu
frohnen, während Lüttnitz und Zschannewitz unter dem
Kreisamt Meißen standen. In manchen Orten teilten sich sogar
2 und 3 Gerichte in die Gerichtsbarkeit, so auch in Glossen, Schweta,
Kiebitz und in anderen mehr. In Sornzig bestand ein selbstständiges
Amt, das allerdings von Mügeln mit verwaltet wurde.
Der gegenwärtige Gerichtsbezirk des Königlichen Amtsgerichts
Mügeln ist erst im Jahre 1874 beim Inkrafttreten der neuen
Behördenorganisation gebildet worden, bei der mit dem Schluß des
Jahres 1873 das Gerichtsamt Wermsdorf der Auflösung verfiel
und die dazu gehörigen Ortschaften zum großen Teil zum
Amtsgerichte Mügeln geschlagen wurden.
Interessant ist dabei, dass man im Jahre 1872 an maßgebender
Stelle ernstlich den Gedanken erwogen hat, das Amt Mügeln
zu Wermsdorf zu schlagen. Hauptsächlich dem energischen Eintreten
des Gerichtsamtmannes Buchner ist es zu danken, dass das Gerichtsamt
Mügeln 1873 erhalten geblieben ist.
In gleicher Weise wie die örtliche hat sich auch die sachliche
Zuständigkeit des Amtsgerichts verändert.
Mit der Trennung der Justiz von der Verwaltung im Jahre 1873 sind
die Polizeibefugnisse, die früher den Gerichtsämtern
zustanden, auf die Verwaltungsbehörden übergegangen.
Ein Ausfluß der früheren Polizeibefugnisse ist auch
die Ausübung der Polizeiaufsicht durch das Gerichtsamt Mügeln
auf dem Altmügelner Markt gewesen.
(Arthur Kipping)
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