Brausebad
In der am 27. vorigen Monats stattgefundene Schulvorstandssitzung wurde
zunächst von mehreren Dankschreiben, sowie von der Genehmigung
der Königlichen Bezirksschulinspektion zur Einführung des
Leipziger Lesebuches Kenntnis genommen und sodann das Gesuch eines
Fortbildungsschülers um Entlassung aus der Fortbildungsschule
einstimmig genehmigt, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu
vorliegen. Nach eingehender Prüfung der von einigen Fortbildungsschülern
eingereichten Gesuche wird jedoch beschlossen, ihnen die Genehmigung
zum Eintritt in die hier bestehenden Fußballklubs zu versagen,
da eine Aufsichtsführung durch die Schule nicht möglich
ist. Weiter gelangte, nachdem noch mehrere Schulgeldreklamationen
erledigt worden waren, ein Gesuch um Benutzung des Schulbrausebades
durch die Bewohnerschaft zum Vortrage. Es wird nach längerer
Beratung hierüber der einstimmige Beschluss gefasst, das Bad
auch der Öffentlichkeit zugängig zu machen, und zwar an
folgenden Tagen:
Montag, 6 – 8 Uhr nachmittags für Frauen,
Dienstag, 6 – 9 Uhr nachmittags für Männer,
Sonnabend, 6 – 9 Uhr nachmittags für Männer.
Die Preise sind wie folgt festgesetzt worden:
1 Wannebad 50 Pfg.,
1 Zellenbrausebad 35 Pfg.
Offene Brause
5 – 12 Personen a 20 Pfg.,
13 – 20 Personen a 15 Pfg.,
21 – 30 Personen a 10 Pfg.
Der Betrieb des Bades soll nach Ostern mit Wiederbeginn des Schulunterrichtes
erfolgen. Endlich wurde noch in die Beratung des Haushaltsplanes für
das Schuljahr 1912/1913 eingetreten. Hierbei wurden die Bedürfnisse
auf ca. 54 000 Mark festgesetzt, denen etwa 17000 Mark Deckungsmittel
gegenüberstehen, so dass für Schulzwecke von der Stadt Mügeln
einschließlich Kammergut Mügeln rund 37 000 Mark aufzubringen
sind, was einen Mehrbedarf von etwa 700 Mark gegen das Vorjahr bedeutet.
Der Haushaltsplan der Schulgemeinde wird den städtischen Haushaltsplane
einverleibt werden und mit diesem im Druck erscheinen.
Mügelner Anzeiger, 11. April 1912
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