Online-Chronik der Stadt Mügeln
 
Für jeden Mügelner werden 25 Pfennig berechnet

Vom Reichsinnenminister wurde im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister die Umlage zu den staatlichen Gesundheitsämtern für das Rechnungsjahr 1941 für die Bevölkerung der Landkreise mit 25 Pfennig und für die Stadtkreisbevölkerung mit 35 Pfennig pro Kopf jährlich festgelegt. Rund gerechnet würde demnach für 1941 auf Grund der Bevölkerungsziffer der Anteil der Stadt Mügeln gleich 800 RM betragen. Für das Rechnungsjahr 1940 ist die gleiche Summe als Umlage aufzubringen. Die unterschiedliche Behandlung der Stadt- und Landkreise ergibt sich aus den unterschiedlichen Kosten der Gesundheitsämter. In den Stadtkreisen sind die Kosten größer als in Landgemeinden.