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Online-Chronik
der Stadt Mügeln |
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Für
jeden Mügelner werden 25 Pfennig berechnet
Vom Reichsinnenminister wurde im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister
die Umlage zu den staatlichen Gesundheitsämtern für das Rechnungsjahr
1941 für die Bevölkerung der Landkreise mit 25 Pfennig und
für die Stadtkreisbevölkerung mit 35 Pfennig pro Kopf jährlich
festgelegt. Rund gerechnet würde demnach für 1941 auf Grund
der Bevölkerungsziffer der Anteil der Stadt Mügeln gleich
800 RM betragen. Für das Rechnungsjahr 1940 ist die gleiche Summe
als Umlage aufzubringen. Die unterschiedliche Behandlung der Stadt-
und Landkreise ergibt sich aus den unterschiedlichen Kosten der Gesundheitsämter.
In den Stadtkreisen sind die Kosten größer als in Landgemeinden.
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